Unsere Spendenkonten:

Sparkasse Minden-Lübbecke
BLZ 490 501 01 • Konto 21 758

Volksbank Lübbecker Land eG
BLZ 490 926 50 • Konto 107 725 300

Natürlich können Sie auch unsere Spendenkarte und weitere Informationen per Postkarte oder Email anfordern:

Lübbecker Werkstätten gGmbH
Stichwort: Spenden

Hausstätte 21
32312 Lübbecke

Tel. 0 57 41 / 3 23-13
Email: info@luebbecker-werkstaetten.de


Download: Spendenlastschrift

spendenlastschrift.pdf

In dieser Datei finden Sie eine Einzugsermächtigung für eine Spende


Nicht alle Aufgaben, die von den Lübbecker Werkstätten wahrgenommen werden, erfahren in ausreichendem Umfang Unterstützung aus öffentlichen Mitteln. So bieten wir unseren Beschäftigten zum Beispiel regelmäßig Ferienfreizeiten und weitere arbeitsbegleitende Angebote. Auch die Ausstattung unserer Häuser mit Hilfsmitteln oder Geräten, die direkt für die Beschäftigten zum Einsatz kommen, erfordert zusätzliche Gelder.

In Zeiten leerer öffentlicher Kassen ist uns in diesen Bereichen finanzielle Unterstützung sehr willkommen.

Es gibt eine Reihe von Gelegenheiten, die Arbeit der Lübbecker Werkstätten zu unterstützen:
Im privaten Bereich können Feierlichkeiten wie Hochzeiten, Geburtstage oder Geburten Anlass zur Spende sein. Mann kann auch über den Tod hinaus noch helfen, zum Beispiel bei Trauerfällen - anstelle von Kranzspenden - mit Vermächtnissen, Stiftungen oder durch Nachlässe.

In Firmen und Vereinen gibt es bei Jubiläen, Betriebs- oder Weihnachtsfeiern gute Möglichkeiten die Behindertenarbeit zu fördern. Einige Unternehmen sind auch dazu übergegangen statt Weihnachtsgeschenke an ihre Kunden zu verteilen, die vorgesehenen Mittel einem guten Zweck zuzuführen.

Wir freuen uns aber auch über kleine Zeichen Ihrer Unterstütung und sind dankbar, wenn Sie durch Ihre Spende unsere vielfältige Arbeit fördern.

Gern nennen wir Ihnen auch den konkreten Verwendungszweck ihrer Spende und stellen auf Wunsch eine Spendenbescheinigung für Ihre Steuererklärung aus.

Die Lübbecker Werkstätten verfolgen als gemeinnützige GmbH ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.