Stiftung Lebenshilfe Lübbecke

Die Stiftung Lebenshilfe Lübbecke wurde im Jahr 2001 durch den Verein Lebenshilfe Lübbecke errichtet und durch die Bezirksregierung Detmold als selbstständige Stiftung öffentlichen Rechts genehmigt. Sie ist vom Finanzamt als gemeinnützig und mildtätig anerkannt.

An die Stiftung gerichtete Zuwendungen sind frei von der Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Spenden sind einkommens- und körperschaftssteuerfrei.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.

Die Stiftung Lebenshilfe Lübbecke steht unter staatlicher Aufsicht, um die Erfüllung des Stiftungszweckes zu überwachen. Das Kuratorium berät und beaufsichtigt den Stiftungsvorstand. Dieser wird durch den Vorsitzenden vertreten.


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