Ambulant Betreutes WohnenDas "Ambulant Betreute Wohnen" ist eine Maßnahme der Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 des SGB XII, die sich an Personen richtet, die weitgehend selbstverantwortlich und selbständig leben möchten, aber doch nicht völlig auf Betreuung und Unterstützung verzichten können oder wollen. Voraussetzung für die Aufnahme in das ABW ist eine amtsärztlich bestätigte geistige oder psychische Behinderung. Die ambulante Betreuung setzt dort an, wo der Hilfeempfänger Unterstützung in der Lebensbewältigung benötigt. Folgende Leistungen können in Anspruch genommen werden:
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