Ambulant Betreutes Wohnen

Das "Ambulant Betreute Wohnen" ist eine Maßnahme der Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 des SGB XII, die sich an Personen richtet, die weitgehend selbstverantwortlich und selbständig leben möchten, aber doch nicht völlig auf Betreuung und Unterstützung verzichten können oder wollen.

Voraussetzung für die Aufnahme in das ABW ist eine amtsärztlich bestätigte geistige oder psychische Behinderung.

Die ambulante Betreuung setzt dort an, wo der Hilfeempfänger Unterstützung in der Lebensbewältigung benötigt.

Dabei geht es vorrangig darum, ihn durch beratende und praktische Hilfestellung zu unterstützen und zur Selbsthilfe anzuleiten.

Ziel ist die Erhaltung bzw. Erlangung einer größtmöglichen Selbstständigkeit in allen Lebensbereichen, die es dem zu Betreuenden erlaubt, weitestgehend ohne fremde Hilfe ein eigenständiges Leben zu führen.


Folgende Leistungen können in Anspruch genommen werden:

  • Beratung und Unterstützung im persönlichen Bereich (Ernährung, Körperpflege, Hygiene, Bekleidung)
  • Hilfe und Training im hauswirtschaftlichen und lebenspraktischen Bereich
  • Beratung zur/und Durchführung von Freizeitgestaltung
  • Umgang mit und Nutzen von öffentlichen Institutionen:
      • Ämter, Ärzte, Krankenkassen, öffentliche Hilfen
      • Finanzen, Finanzplanung, Geldinstitute
  • Unterstützung bei der Tagesstrukturierung
  • Hilfestellung bei Problemen am Arbeitsplatz
  • Krisenintervention bei der Bewältigung von Beeinträchtigungen und Behinderungen oder Kankheiten
  • Hilfe zur sozialen Integration (Nachbarschaftspflege, Freundschaften, Vereine)

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