Der Weg

Wenn die Voraussetzungen für den Werkstattbesuch vorliegen, wird die Aufnahme durch das Zusammenwirken von Werkstatt, Arbeitsamt, Schulen und/oder anderen Institutionen vorbereitet. Der Sozialdienst der WfB berät die Behinderten und ggfs. Sorgeberechtigten in allen Fragen des Aufnahmeverfahrens. Über die Aufnahme entscheidet das Gremium, das sich aus Vertretern der Werkstatt, der Arbeitsverwaltung, der Sozialhilfeträger und evtl. anderen Rehabilitationsträger zusammensetzt. Die Aufnahme erfolgt, wenn die Zusage auf Kostenübernahme durch den zuständigen Rehabilitationsträger gegeben wird. Erste Erfahrungen sammeln die "Neuen" in der Regel im Arbeitstrainingsbereich der Werkstatt.



Der Berufsbildungsbereich

Ziel der Arbeit im Berufsbildungsbereichist es, den neu in die Werkstatt aufgenommenen Behinderten durch planmäßige Förderung auf eine geeignete Tätigkeit in der WfB oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten. Dies geschieht unter besonderer Berücksichtigung seiner individuellen Fähigkeiten und Neigungen. Das Bildungsangebot unserer Betriebsstätten umfasst folgende Bereiche: Metall- und Holzverarbeitung, verschiedene Montagearbeiten, Hauswirtschaft und Textilverarbeitung.

Die Angebote sind nach den Schwerpunkten der Betriebsstätten unterschiedlich ausgelegt.


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