Werkstatt für wen ?
Die Werkstatt für Behinderte ist eine Einrichtung zur Eingliederung von Menschen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
Sie ist eine Institution der beruflichen Rehabilitation für geistig, körperlich und seelisch behinderte Menschen. Sie gibt diesem Personenkreis die Möglichkeit, ihr Recht auf Arbeit wahrzunehmen.
Der unterschiedlichen Art der Behinderung wird durch geeignete Arbeitsangebote Rechnung getragen. Menschen, die in unsere Einrichtung kommen, müssen folgende Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllen:
- Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 39 Bundessozialhilfegesetz
- frei von erheblicher Selbst- und Fremdgefährdung
- das Maß an Betreuung und Pflege muß nach Durchlaufen des Arbeitstrainingsbereiches ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeit zulassen
Behinderte, welche die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in der Werkstatt nicht erfüllen, werden in Gruppen betreut und gefördert, die der Werkstatt angegliedert sind.







